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Was Ihnen nach der Diagnose helfen könnte

Wer eine Krebsdiagnose erhalten hat, den bewegen plötzlich viele Fragen. Wir versuchen hier möglichst viele davon zusammen zu tragen um Ihnen eine Orientierungshilfe zu geben. Antworten auf alle Fragen rund um Erkrankung, Hilfen und Arbeit sind immer individuell zu beantworten – daher hier nur ein grober Überblick. Gerne nehmen wir dazu auch Ihre Ideen auf.

Wenden Sie sich dafür gerne an Sonja Achenbach oder Dorothea von Kiedrowski.

Wie lange sie nicht Arbeitsfähig sind richtet sich nach ihrer individuellen Situation. Ratsam ist es Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen und ihn zu informieren. Ein Beratendes Gespräch zum Thema Umgang mit Berufstätigkeit und Krankheit sowie Beantragung zu Schwerbehinderung kann helfen die Folgen abzuschätzen und mit diesen umzugehen. Die Beratung erfolgt durch eine amb. Beratungsstelle oder den Krankenhaus Sozialdienst.

Nein – freundlich ist aber, wenn sie ihren Arbeitgeber informieren, dass sie voraussichtlich länger ausfallen werden. Wenn sie sich dafür entscheiden ihren Arbeitgeber ins vertrauen zu ziehen geben sie ihm die Möglichkeit sie zu unterstützen.

 

Die Endgeldfortzahlung erfolgt für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Danach erhalten sie Krankengeld über die Dauer von 78 Wochen für die selbe Erkrankung. Dies ist gesetzlich geregelt (§46, §48 SGB V).

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld beträgt höchstens 120,75 € pro Tag. Dieser Betrag ist allerdings steuerfrei. Ab einer Höhe von 410€ muss eine Steuererklärung gemacht werden. Dies ist gesetzlich geregelt (§ 47 SGB V).

Kontaktieren sie ihre Krankenkasse.

Die Pflegekasse der zu pflegenden Person kann sie zu Möglichkeiten wie Verhinderungspflege oder stationäre Langzeitpflege beraten. Oder sie wenden sich an den Pflegestützpunkt in ihrer Region.

Auch das Pflegetelefon des Gesundheitsministeriums steht für schnelle Hilfe zur Verfügung:

Tel: 030 2017 9131

BMFSFJ - Das Pflegetelefon: schnelle Hilfe für Angehörige

Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Online-Ratgeber Pflege | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Bei Kindern unter 12 Jahren kann eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden. Seien sie mutig und fragen Familie und Freunde um Unterstützung. Auch dies ist gesetzlich geregelt (§38 SGB V)

Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Nehmen sie die Beratung von einer amb.  Beratungsstelle wie der Anneliese Pohl Stiftung in Anspruch oder suchen sie den Sozialdienst des Krankenhauses auf. Hier werden sie über alle Möglichkeiten individuell informiert und beraten.

Nach Abschluss der Therapie können sie eine Reha (Anschlussheilbehandlung) machen. Dies muss durch den Sozialdienst des Krankenhauses beantragt werden oder durch eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin.

Onkologische Reha | Onkologische Reha | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Eine zweite Meinung einzuholen ist in vielen Fällen eine sinnvolle Vorgehensweise. Verschiedene Ärzte haben unterschiedliche Erfahrungen und Kenntnisse. Eine zweite Meinung könnte Ihnen alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen, die Sie möglicherweise noch nicht in Betracht gezogen haben. Abhängig von der Art und dem Stadium der Erkrankung, kann ein weiterer Arzt andere Behandlungsoptionen oder klinische Studien vorschlagen, die für Sie geeignet sein könnten. Bei besonders komplexen oder seltenen Krebsarten kann eine zweite Meinung besonders wichtig sein, um sicherzustellen, dass alle möglichen Optionen berücksichtigt werden.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass es völlig normal und akzeptiert ist, eine zweite Meinung einzuholen. Die meisten Ärzte verstehen dies und unterstützen Ihre Entscheidung, da es letztlich darum geht, die beste Versorgung für Sie sicherzustellen.

Für Informationen zum weiteren Vorgehen können Sie uns gerne kontaktieren, telefonisch unter 06421 58-67776 oder via Mail an zweitmeinung.mr(at)uk-gm[dot]de.