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Sie sind an Krebs erkrankt und wollen sich informieren, wie Sie Ihre Therapie mit angepasster Ernährung unterstützen können?

Das Hauptziel von Ernährung während der Krebstherapie ist, Ihren Körper mit ausreichend Energie und Nährstoffen zu versorgen, Beschwerden zu lindern und Ihre Lebensqualität zu verbessern.

Eine angepasste Ernährung kann Sie in jeder Phase der Erkrankung unterstützen durch:

  • besseres Therapieansprechen,

  • weniger Nebenwirkungen,

  • Stärkung des Immunsystems,

  • mehr Kraft und

  • weniger Zeit im Krankenhaus.

Wichtig ist es, auf einen guten Ernährungszustand zu achten und Gewichtsverlust zu vermeiden, damit keine Mangelernährung entsteht.

Aufgrund der vielen Erfahrungen und Meinungen zum Thema Ernährung ist es häufig schwierig, zwischen gutgemeinten Ratschlägen, Fehlinformationen und wissenschaftlich gesicherten Empfehlungen von Fachkräften zu unterscheiden.

Es gibt keine Ernährungsweise, mit der man gezielt Krebs heilen kann, aber Ernährung ist ein wichtiger Baustein in der Therapie.

Nachstehend haben wir einige Links zu verlässlichen und sehr hilfreichen Informationsquellen zum Thema Ernährung bei Krebs zusammengestellt:

Was essen bei Krebs?
Krebsinformationsdienst Ernährung
Aktiv mit Krebs - Ernährung
Deutsche Krebshilfe Broschüre Ernährung bei  Krebs


Der Weg zur ambulanten Ernährungsberatung

Für die Ernährungsberatung durch eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Ernährungsfachkraft ist eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Sofern eine Ernährungsberatung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, stellt der Arzt/die Ärztin Ihnen die Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose aus, und stellt für die Beratung notwendige Laborbefunde, Medikation und Befundberichte zur Verfügung. Die Zuweisung ist für Ärzte/Ärztinnen budgetneutral.

Dann kontaktieren Sie eine bei den Krankenkassen anerkannte Ernährungsfachkraft.

Die Ernährungsfachkraft erstellt vor dem ersten Beratungstermin einen Kostenvoranschlag, der mit der Notwendigkeitsbescheinigung von Ihnen oder der Ernährungsfachkraft bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird.

Die Krankenkasse informiert Sie, in welcher Höhe die Beratung bezuschusst wird (i.d.R. werden 50-80 % der Kosten erstattet).

Nach Durchführung der Ernährungsberatung (i.d.R. 5 Termine) zahlen Sie die Rechnung der Ernährungsfachkraft. Die Krankenkasse erstattet an Sie nach Einreichung der Rechnung.

Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme abhängig vom jeweiligen Vertrag. Hier sollte vor der Beratung Kontakt mit der Krankenversicherung aufgenommen werden.


Wie findet man eine von den Krankenkassen anerkannte Ernährungsfachkraft?

Qualifizierte Ernährungsfachkräfte finden Sie bei:

BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE)
Verband der Diätassistenten e.V. (VDD)
Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED)
Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V (QUETHEB)

Sie können sich auch an uns wenden, wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Ernährungsfachkraft.

Auch bei sonstigen Fragen zum Thema Ernährung und Krebs können Sie uns gerne kontaktieren unter ernaehrungsberatung(at)ccc-marburg[dot]de.

Dipl.oec.troph. Gabriele Nau
ernaehrungsberatung(at)ccc-marburg[dot]de